Untersuchungsausschuss

Untersuchungsausschuss
parlamentarisches Gremium zur Aufklärung von Vorgängen, die für das Parlament von Bedeutung sind; U. sind befugt, die erforderlichen  Beweise zu erheben. Bildung nach Art. 44 GG auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestags oder nach entsprechenden Bestimmungen der Landesverfassungen. Einzelheiten für den Bereich des Bundestages geregelt im Untersuchungsausschussgesetz (PVAG) vom 19.6.2001 (BGBl I 1142). Wichtig dabei sind die Regelung über die Beweiserhebung, Zeugenvernehmung, Sachverständige, Herausgabe von Gegenständen.

Lexikon der Economics. 2013.

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